Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns Angehörige stellen. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.
Rufen Sie zunächst den Hausarzt an – er stellt die Todesbescheinigung aus. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, kontaktieren Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder bei Unsicherheit den Notruf (112).
Danach können Sie uns anrufen. Wir übernehmen ab dem ersten Gespräch die Organisation und erklären Ihnen alles Weitere.
Sie können uns jederzeit kontaktieren – auch mitten in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen. Es gibt keinen falschen Zeitpunkt. Im Trauerfall sind wir telefonisch erreichbar und unterstützen Sie von der ersten Minute an.
Ja. Sie haben das gesetzlich verankerte Recht, den Bestatter frei zu wählen – unabhängig davon, ob der Todesfall zu Hause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim eingetreten ist. Kein Krankenhaus und kein Pflegeheim darf Ihnen einen Bestatter vorschreiben.
In Bayern muss ein Verstorbener spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert sein. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage werden dabei nicht mitgezählt. Nach einer Einäscherung muss die Urne spätestens drei Monate später beigesetzt werden.
Frühestens ist eine Bestattung 48 Stunden nach Eintritt des Todes erlaubt. Auf Antrag kann die Gemeinde in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen, auch für eine frühere Beisetzung. Sie haben also Zeit für Ihre Entscheidungen – wir behalten alle Fristen für Sie im Blick.
In der Regel werden folgende Dokumente benötigt: Personalausweis des Verstorbenen, vorläufige Todesbescheinigung, Geburtsurkunde sowie je nach Familienstand die Heiratsurkunde oder weitere standesamtliche Dokumente.
Wir sagen Ihnen im persönlichen Gespräch genau, was in Ihrem konkreten Fall gebraucht wird – und helfen Ihnen dabei, fehlende Dokumente zu beschaffen.
Ja. Wir übernehmen auf Wunsch alle notwendigen Behördengänge und Formalitäten – von der Sterbefallanzeige beim Standesamt über die Beantragung der Sterbeurkunde bis hin zur Koordination mit Friedhof, Krematorium und Versicherungen.
Ja. Wir gestalten die Trauerfeier nach den Wünschen der Angehörigen und des Verstorbenen – ob kirchlich, konfessionslos, klein und im engsten Kreis oder mit größerer Begleitung. Wir berücksichtigen dabei persönliche, religiöse und kulturelle Wünsche.
Ja. Wir stimmen jeden Abschied individuell mit den Angehörigen ab und berücksichtigen religiöse, kulturelle und persönliche Wünsche – ob christlich, muslimisch oder konfessionslos. Kein Wunsch ist zu ausgefallen, wenn er dem Verstorbenen gerecht wird.
Ja. ANGELIS organisiert Überführungen aus Deutschland ins Ausland sowie Rückführungen nach Deutschland – per Bestattungsfahrzeug, Flugzeug oder Privatjet. Wir koordinieren alle notwendigen Dokumente, Behördenkontakte und Abläufe.
ANGELIS begleitet alle gängigen Bestattungsformen: Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung, Baumbestattung Waldruh, anonyme Bestattung, Naturbestattung in der Schweiz und Trauerwald-Bestattung. Wir beraten Sie gerne zu den Besonderheiten jeder Form.
Die Kosten setzen sich aus drei Teilen zusammen: unseren Leistungen als Bestatter (zum Beispiel Überführung, Versorgung, Sarg oder Urne, Behördengänge), den Gebühren der Stadt München oder des Friedhofs (Grab, Beisetzung, Trauerhalle, bei einer Feuerbestattung das Krematorium) sowie Kosten für Dritte wie Blumenschmuck, Traueranzeigen oder einen Trauerredner.
Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt vor allem von der Bestattungsform und dem gewählten Friedhof ab. Im persönlichen Gespräch erstellen wir Ihnen einen schriftlichen, unverbindlichen Kostenvoranschlag, damit Sie vorab wissen, womit Sie rechnen können.
In der Regel tragen die Erben die Kosten der Bestattung. Sie werden aus dem Nachlass bezahlt. Ist eine Bestattungsvorsorge oder eine Sterbegeldversicherung vorhanden, wird diese dafür eingesetzt. Wenn die Mittel nicht ausreichen, kann beim Sozialamt eine Übernahme der Bestattungskosten beantragt werden. Wir sagen Ihnen gern, welche Unterlagen Sie dafür brauchen.
Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene nach der Trauerfeier eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne beigesetzt – auf dem Friedhof, auf See oder an einem anderen genehmigten Ort. In Bayern muss die Urne auf einem Friedhof oder an einem anderen genehmigten Bestattungsplatz beigesetzt werden, spätestens drei Monate nach der Einäscherung.
Wir erklären Ihnen alle Möglichkeiten und Besonderheiten im persönlichen Gespräch.
Ja. Eine Bestattungsvorsorge gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit. Sie können Ihre Wünsche zu Lebzeiten festhalten und finanziell absichern. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie unverbindlich.