1.
Dokumente für ledig Verstorbene (d.h. zeitlebens unverheiratet und nie eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet)
1.1.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag. Bei Geburt im Ausland:Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung oder internationale Geburtsurkunde
2.
Dokumente für verheiratet Verstorbene
2.1.
Eheschließungen vor dem 01.01.1958 in Deutschland: Heiratsurkunde der aktuell/letzten bestehenden Ehe
2.2.
Eheschließungen ab dem 01.01.1958 bis 01.01.2009 in Deutschland: Heiratsurkunde der aktuell/letzten bestehenden Ehe (ab 01.04.1994 zusätzlich Bescheinigung über die Namensführung in der Ehe) oder die seinerzeit ausgestellte Abschrift aus dem Familienbuch
2.3.
Eheschließung ab dem 01.01.2009 in Deutschland:
Eheurkunde (bei Geburt der/des Verstorbene/n in Deutschland zusätzlich Geburtsurkunde, es sei denn die Eheschließung erfolgte innerhalb Bayerns) oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der aktuell/letzten bestehende Ehe
2.4.
Eheschließung im Ausland:
Heiratsurkunde ggf. mit Legalisation bzw. Apostille sowie deutscher Übersetzung oder internationale Heiratsurkunde der aktuell/letzten bestehenden Ehe. Bei Geburt der Ehegatten in Deutschland zusätzlich Geburtsurkunden, ggf. Bescheinigungen über die Namensführung
Bei Eheschließung im Ausland und Registrierung/Nachbeurkundung der Ehe in einem deutschen Eheregister sind die gleichen Unterlagen wie bei Eheschließung in einem deutschen Standesamt vorzulegen.
3.
Dokumente für verwitwet Verstorbene
3.1.
Sämtliche unter Ziffer 2 genannten Dokumente
3.2.
Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten – handelt es sich um eine
ausländische Urkunde, mit deutscher Übersetzung oder internationale Sterbeurkunde
4.
Dokumente für geschieden Verstorbene
4.1
Sämtliche unter Ziffer 2 genannten Dokumente
4.2.
Rechtskräftiges Scheidungsurteil/rechtskräftiger Endbeschluss
4.3.
Bei Scheidung im Ausland: ausländisches Scheidungsurteil mit deutscher Übersetzung; unter Umständen ist zusätzlich der Anerkennungsbescheid der zuständigen Landesjustizverwaltung vorzulegen
5.
Dokumente für Verstorbene in bestehender eingetragenerLebenspartnerschaft
5.1.
Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft bzw. ab dem 01.01.2009 ein aktueller Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister deraktuell/letzten bestehenden Lebenspartnerschaft
5.2.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag. Bei Geburt im Ausland:Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung des Verstorbenen oder internationale Geburtsurkunde
6.
Dokumente für Verstorbene, deren eingetragene Lebenspartnerschaftaufgelöst wurde
6.1.
Sämtliche unter Ziffer 5. genannten Dokumente
6.2.
Bei Auflösung durch Tod: Sterbeurkunde des vorverstorbenen Lebenspartners(sofern es sich um eine ausländische Urkunde handelt; mit deutscher Übersetzung oder internationale Sterbeurkunde)
6.3.
Bei Auflösung durch Gericht: rechtskräftiger Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft; sollte es sich um ein fremdsprachiges Dokument handeln,dann deutsche Übersetzung mit vorlegen. Unter Umständen ist zusätzlich der Anerkennungsbescheid der zuständigen Landesjustizverwaltung vorzulegen
7.
Zusätzliche Dokumente für verstorbene Vertriebene und Spätaussiedler
7.1.
Vertriebenenausweis bzw. Bescheinigung nach § 15 BVFG („Spätaussiedlerbescheinigung“); falls Familienstand verheiratet auch die des überlebenden Ehegatten
7.2.
Registrierschein; falls Familienstand verheiratet auch den des überlebenden Ehegatten
7.3.
Bescheinigungen über alle Namenserklärungen (z.B. nach § 94 BVFG und/oder Erklärungen zum Familiennamen) bzw. Namensänderungsurkunden; falls Familienstand verheiratet jeweils auch die des überlebenden Ehegatten
8.
Zusätzliche Dokumente für eingebürgerte Verstorbene
8.1.
Bei Namensänderung zusätzlich Namensänderungsurkunde oder § 47 EGBGB Erklärung; falls Familienstand verheiratet auch die des überlebenden Ehegatten
In Einzelfällen kann auch eine Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsurkunde etc. notwendig sein.